Pfändungsschutzkonto
/ DAS P-KONTO
Gehen Sie zu Ihrer Bank. Wandeln Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Die Umwandlung erfolgt auch, wenn Ihr Konto „überzogen“ ist, also im Minus (debitorisch) geführt wird.
Vier Tage (Werktage) nach der Umwandlung ist Ihr Kontoguthaben automatisch •automatisch bis zu einem monatlichen Freibetrag von aktuell € 1.500,00 vor Pfändung geschützt (ab 01.07.2025 € 1.560,00). Auch wenn Ihr Konto schon gepfändet ist, kann es umgewandelt werden. Der Schutz gilt maximal einen Monat zurück. Deshalb ist bei Eingang der Pfändung schnelles Handeln nötig, sonst wird das Geld an Ihre Gläubiger*innen überwiesen.
/ ERHÖHUNG DES FREIBETRAGES
Um den monatlichen Freibetrag von aktuell 1.500 Euro, z.B. für unterhaltspflichtige Personen, zu erhöhen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese kann Ihnen unser Fachbereich der Schuldnerberatung ausstellen.
Wir bieten jeden Mittwoch in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr eine P-Konto Sprechstunde in den Räumen der Schulgasse 1 an.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die P-Konto Bescheinigung kann nach Vorlage von folgenden Unterlagen ausgestellt werd
/ WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT:
- Einkommensnachweis (z. B. Lohn-/ Gehaltsabrechnung oder Arbeitslosengeld II Bescheid
- Kontoauszüge der letzten beiden Monate (komplett)
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden
- Pflegegeldbescheinigung
- Bescheinigung über gesetzliche Unterhaltsverpflichtung / Unterhaltstitel
Ohne diese Unterlagen kann keine Bescheinigung ausgestellt werden!
KONTAKT
Fachbereich Schuldnerberatung
Schulgasse 1
42853 Remscheid
T 02191 . 591 60 0
F 02191 . 591 60 70
schuldnerberatung@diakonie-kklennep.de
OFFENE P-KONTO SPRECHSTUNDE
jeden Mittwoch
von 10.00 - 12.00 Uhr