Schwangerenberatung
Im Rahmen der Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft - bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes - sind wir für Sie da.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Wir beraten alle Frauen unabhängig von der Konfession und der Staatsangehörigkeit.
/ WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT …
- beraten wir Sie über alle sozialrechtlichen Ansprüche wie z.B. Mutterschutz, ALG-II-Ansprüche, Elternzeit etc.
- finden Sie bei uns Unterstützung im Umgang mit Behörden
- beantragen wir für Sie, bei Vorliegen der Voraussetzungen, zusätzliche finanzielle Hilfen bei der »Bundesstiftung Mutter und Kind« oder anderen Stiftungen
- informieren wir Sie über Vor- und Nachsorge bei Geburt
- beraten wir Sie im Rahmen von Pränataldiagnostik.
/ NACH DER GEBURT…
- bieten wir Ihnen Unterstützung bei Ihrer veränderten Paar- und Familiensituation an
- helfen wir Ihnen bei der Antragstellung z.B. von Kindergeld und/oder Elterngeld
- klären wir mit Ihnen Fragen zum Umgang mit dem Kind
- bieten wir Gespräche über Eltern-Kind-Beziehung, ihre Situation als Alleinerziehende und Ähnliches an
- informieren wir Sie über weitergehende Hilfen innerhalb und außerhalb des Diakonischen Werkes
/ BEI FRAGEN ZUR SEXUALITÄT…
- informieren wir Sie über alle Themen rund um Sexualität, gerne im Einzelgespräch oder auch in Form einer Paarberatung
- einschließlich HIV-Infektion und anderen Erkrankungen
- bieten wir Ihnen individuelle Beratung zur Verhütung und Familienplanung an
- beraten wir Sie auch bei unerfülltem Kinderwunsch